Zeit sparen, Kosten senken!
MINI302, die Abrechnungssoftware nach §302 SGB V
Produktvideo, so schnell geht abrechnen!
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Rezept erfassen
MINI302 starten, auf den Button für „neues Rezept“ klicken und die Rezeptdaten in das Bildschirmformular übertragen.Noch schneller geht es, wenn die Versichertendaten direkt per Kartenleser von der KV-Karte eingelesen werden.
MINI302 Rezepterfassung
Die Kasse übernimmt nur einen Anteil ihrer Rechnung. Deshalb muss ein Antrag auf Kostenübernahme gestellt werden.Alle dafür benötigten Daten stehen auf dem Rezept.
Druck Kostenübernahmeantrag
Mit dem abschließenden Eintragen der Artikeldaten und der Begründung sind alle Daten vorhanden, die für einen Kostenübernahmeantrag benötigt werden. Der Antrag kann mit einem Klick gedruckt werden:2)
Kassenanteil erfassen
Kassenbetrag eintragen und Kundenbelege drucken.Der KÜ wurde von der Kasse bearbeitet und zurückgeschickt. Die Kasse gibt an, 120,00 Euro zuzuzahlen. Also wird wieder das Rezept aufgerufen und die 120 Euro beim Kassenbetrag eingetragen, außerdem als Bezug das Genehmigungskennzeichen und –datum:
Kundenbelege drucken
Als Eigenanteil für den Patienten ergeben sich automatisch 440,- Euro,darüber hinaus muss er auf die 120 Euro, welche die Kasse zahlt, auch noch 10 Euro Zuzahlung leisten.
Für die Zuzahlung kann jetzt gleich die Quittung gedruckt werden.
Privatrechnung erstellen
MINI302 bietet auch die Möglichkeit, Privatrechnungen für die Kunden zu erstellen.Da bereits alle notwendigen Daten durch die Rezepterfassung vorhanden sind, ruft man nur noch den Menüpunkt „Privatrechnung erstellen” auf und wählt die abzurechnenden Rezepte aus, in diesem Fall nur das von Frau Ostermaier.
Nach einem Klick auf „Rechnung erstellen” wird die Privatrechnung zur Kontrolle angezeigt.
Privatrechnung drucken
Die Rechnungsnummer wird automatisch vergeben. In den vier Textfeldern ober- und unterhalb der Positionen können vorgegebene Textbausteine oder individuelle Texte eingetragen werden, in diesem Fall die Zahlungsbedingungen.Damit hat Frau Ostermaier alle Belege die sie braucht. Einzugeben waren bis hierher nur die Rezeptdaten sowie das Bearbeitungskennzeichen des Kostenübernahmeantrags. Nun muss nur noch das Rezept gegenüber der Kasse abgerechnet werden.