Zeit sparen, Kosten senken!

MINI302, die Abrechnungssoftware nach §302 SGB V
  • Einfache und intuitive Bedienung
  • Zeitsparend und kostengünstig
  • Kein Abzug durch die Krankenkasse
  • Keine Gebühren an Rechenzentren
  • Privatabrechnung mit Kunden und Artikelverwaltung
  • Für Augenärzte, Optiker, Hörgeräte, Medizintechnik, Orthopädieschuhmacher, -techniker, Prothesenhersteller, Sanitätshäuser, Zweithaarspezialisten, sonstige Hilfsmittellieferanten
  • MINI302 ist Mehrplatzfähig

So geht Abrechnung


Warum Sie MINI302 benötigen
Gemäß §302 Absatz 1 des SGB V müssen Abrechnungen von -sonstigen Leistungserbringern- im Wege elektronischer Datenübertragung oder auf maschinell verwertbaren Datenträgern übermittelt werden. Leistungserbringer, die sich nicht daran halten und weiterhin in Papierform abrechnen, müssen sich auf Kürzungen bis zu fünf Prozent des Rechnungsbetrages einstellen.
Zusatznutzen für Zweithaarspezialisten
MINI302 wurde in Abstimmung mit dem Bundesverband der Zweithaarspezialisten entwickelt und bietet für die Mitglieder des BVZ sowohl spezielle Formulare mit BVZ-Logo, als auch einen Sonderpreis.
Augenärzte und Optiker
Hilfsmittel wie Brillengläser, Kontaktlinsen und sonstige Sehhilfen können Optiker und Augenärzte einfach, schnell und preiswert ohne jeglichen Abzug mit der Krankenkasse abrechnen. Wie einfach MINI302 funktioniert können Sie selbst testen! Mit der Demoversion MINI302 können Sie bereits nach zehn Minuten ihre erste Abrechnung erstellen.
Hörgeräteakustiker
Um den vollen Betrag ihrer Rechnung über das Hörgerät zu erhalten, müssen Sie der Krankenkasse auf elektronischem Wege abrechnen. Von der Zusage der Kostenübernahme bis hin zur Rechnung über den Privatanteil des Patienten, MINI302 erledigt automatisch alles für Sie! Testen Sie selbst mit unserer MINI302 Demoversion. Sparen Sie Zeit und Geld und bleiben Sie unabhängig!
Medizintechnik Hersteller und Händler
Hersteller von Medizinprodukten und Händler von Hilfsmitteln unterliegen der Pflicht zur elektronischen Abrechnung per Datenträgeraustausch (DTA). Sollten Sie ihre Lieferungen und Leistungen von medizinischen Geräten und Hilfsmitteln nach wie vor, per Papier mit den Krankenkassen abrechnen, tragen Sie das Risiko einer Rechnungskürzung von bis zu fünf Prozent.
Orthopädieschuhmacher, Orthopädietechnik
Auch Orthopädiemechaniker- und techniker müssen ihre Leistungen elektronisch per Datenträgeraustausch (DTA) mit den Kassen abrechnen. Im Falle einer Abrechnung in Papierform, kann die Krankenkasse ihre Rechnung bis zu fünf Prozent kürzen. Ohne Einarbeitungszeit, kinderleicht und schnell unterstützt Sie MINI302 bei der Abrechnung. Laden Sie die Demo Version MINI302 und probieren Sie es selbst aus!
Prothesenhersteller
Riskieren Sie keine Kürzung durch die Krankenkasse. Rechnen Sie kinderleicht, elektronisch per Datenträgeraustausch (DTA) mit Unterstützung von MINI302 ab. Wie einfach es funktioniert können Sie selbst mit der MINI302 Demoversion testen.
Sanitätshäuser
Auch Sanitätshäuser unterliegen der Pflicht zur elektronischen Abrechnung per Datenträgeraustausch (DTA). Da nicht jede Branchensoftware über solch Abrechnungsmodule verfügt, können auch Sie MINI302 einsetzen. Sollten Sie ihre Lieferungen und Leistungen von medizinischen Geräten und Hilfsmitteln nach wie vor, per Papier mit den Krankenkassen abrechnen, tragen Sie das Risiko einer Rechnungskürzung von bis zu fünf Prozent.
Zweithaarspezialisten, Perückenhersteller
Ihre Arbeit ist teuer und aufwendig. Deshalb sollten Sie der Einzige sein, der daran verdient. Vermeiden Sie Rechnungskürzungen durch die Krankenkasse oder prozentuelle Beteiligung von Rechenzentren. MINI302 unterstützt Sie, auch als PC Laie, bei der Abrechnung mit der Krankenkasse.
Sonstige Hilfsmittellieferanten
MINI302 ist selbstverständlich für alle hier nicht genannten Lieferanten im Gesundheitswesen, welche mit den Krankenkassen ihre Leistungen abrechnen müssen. Laden Sie die Demoversion von MINI302 herunter und testen Sie die Software ausführlich, oder nehmen Sie sich zehn Minuten Zeit für die Produkttour